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   VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435   

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VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435 (https://dejure.org/2014,51784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2014 - 21 BV 14.1435 (https://dejure.org/2014,51784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2014 - 21 BV 14.1435 (https://dejure.org/2014,51784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb der Anwartschaft auf Ruhegehalt eines Versorgungsberechtigten nach Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Erfüllen der Wartezeit eines Bezirksschornsteinfegers durch eine Beitragsnachzahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb der Anwartschaft auf Ruhegehalt eines Versorgungsberechtigten nach Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Erfüllen der Wartezeit eines Bezirksschornsteinfegers durch eine Beitragsnachzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Diese ist auf solche Fälle beschränkt, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfG, B.v. 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158/1159 und B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331/359).

    Zudem ist er an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeines rechtsstaatliches Prinzip auch bei der inhaltlichen Festlegung von Eigentümerbefugnissen und -pflichten gebunden (vgl. BVerfG, B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331/359 f.).

    Die völlige, übergangs- und ersatzlose Beseitigung einer Rechtsposition kann daher nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen (vgl. BVerfG, B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331/363 f.), die hier gegeben sind.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Regelungen, die das System der Sozialversicherung den gewandelten Verhältnissen anpassen und diesen Veränderungen im Interesse der sozialen Sicherung Rechnung tragen, stellen mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein legitimes Gemeinwohlziel das (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577/1579).

    Das Grundrecht ist vielmehr nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, B.v. 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - NJW 2007, 1577/1580).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Etwaige mit der Wartezeit einhergehende Härten im Einzelfall wären allenfalls unter Schwierigkeiten vermeidbar und sind deshalb angesichts der notwendigen Generalisierung und Pauschalierung hinzunehmen (vgl. BVerfG, U.v. 28.4.1999 - 1 BvL 22, 34/95 - BVerfGE 100, 59/90).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Dieses Vorgehen führt schon deshalb nicht zu einem gesteigerten Vertrauensschutz der Betroffenen, weil die Erwartung auf das Wirksamwerden gesetzlicher Regelungen ebenso wenig geschützt ist, wie das bloße Vertrauen in die Fortgeltung gesetzten Rechts (vgl. zu Letzterem BVerfG, U.v. 3.4.2001 - 1681, 2491/94 u.a. - BVerfGE 103, 271/287).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Dem Gesetzgeber sind deshalb insoweit im Grundsatz weite Grenzen bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gezogen, die sich allerdings in dem Maße verengen, in dem Rentenansprüche oder Rentenanwartschaften durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistung des Versicherten geprägt sind (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257/292 f.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Es handelt sich um eine privatnützig zugeordnete, durch nicht unerhebliche Eigenleistung erworbene vermögenswerte Rechtsposition, die nach ihrer objektiven Funktion der Existenzsicherung dient; es ist deshalb in diesem Zusammenhang unerheblich, dass der Kläger mit der gesetzlichen Rentenversicherung noch über weitere Möglichkeiten der Existenzsicherung verfügt (vgl. BVerfG, B.v. 12.2.1986 - 1 BvL 39/83 - BVerfGE 72, 9/21 und U.v. 28.4.1999 -1 BvL 32/95 sowie 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1/34).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Diese geschützte Rechtsposition wird den Bezirksschornsteinfegermeistern entzogen, die - wie der Kläger - im Zeitpunkt der Schließung noch keine fünf Jahre Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet haben und so die Wartezeit des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchfHwG nicht nachweisen können (vgl. dazu BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78/97 zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente in der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen einer solchen Neuregelung nicht von vornherein verwehrt, bisher bestehende, durch die Eigentumsgarantie geschützte Rechtspositionen zu beseitigen (vgl. BVerfG, B.v. 9.1.1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201/212).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 1 B 33.09

    Bezirksschornsteinfegermeister; Versorgungsanstalt; Zusatzversorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Dabei waren die Beiträge zur Zusatzversorgung in den Kehrgebühren als Teil der Geschäftskosten eingerechnet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 14.12.2010 - OVG 1 B 33.09 - juris).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435
    Diese ist auf solche Fälle beschränkt, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfG, B.v. 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158/1159 und B.v. 21.7.2010 - 1 BvL 8/07 - BVerfGE 126, 331/359).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • VG München, 22.03.2018 - M 12 K 17.2783

    Fehlerhafte Berechnung der für die Startgutschrift maßgeblichen Zeiten

    Mit Urteil vom 26. November 2014 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 21 BV 14.1435), dass für die Bemessung der Anwartschaft auf Ruhegeld auch die Zurechnungszeit über den Rangstichtag zu berücksichtigen sei, wenn ein Versorgungsberechtigter nach Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eine Anwartschaft auf Ruhegeld dadurch erworben habe, dass er die Wartezeit des § 37 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG durch eine Beitragsnachzahlung erfüllt habe.
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